Häufig gestellte Fragen

Was ist ein EU-Neuwagen?

Ein EU-Neuwagen ist ein Fahrzeug, das für einen Absatzmarkt außerhalb Deutschlands vorgesehen wurde und dann nach Deutschland importiert worden ist. Jedes Modell eines Herstellers wird meist an nur einem Produktionsstandort hergestellt und dann an alle in- und ausländischen Absatzmärkte ausgeliefert. Daher gibt es keine Unterschiede bei dem technischen Standard der EU-Fahrzeuge. Lediglich bei der Ausstattung kann es zu Unterschieden kommen. Daher sollte man immer die vorhandene Ausstattung vergleichen. In der Regel sind aber EU-Fahrzeuge besser ausgestattet, als vergleichbare Ausführungen, die für den deutschen Markt bestimmt gewesen sind.

Wie ist die Qualität von EU-Fahrzeugen?

Bei der Qualität der importieren EU-Fahrzeuge sind keine Qualitätsunterschiede auszumachen. Diese Fahrzeuge werden in denselben Werken gebaut, wie die deutschen Ausführungen auch. Bedenkt man, dass die Hersteller auf alle Fahrzeuge die gleiche Garantie geben müssen, so wird ersichtlich, dass der Hersteller kein Interesse an Qualitätsunterschieden haben dürfte. Außerdem wäre eine Umstellung der Produktion eines Werks, abhängig vom Zielland, zu aufwendig und würde zu weiteren Kosten führen. Daher ist ersichtlich, dass EU-Fahrzeuge keine Automobile von schlechterer Produktionsqualität sind.

Gibt es unterschiede in der Ausstattung des EU-Wagens im Vergleich zur deutschen Ausführung?

Bei EU-Fahrzeugen kann es zu Abweichungen in der Ausstattung von der deutschen Ausführung kommen. Daher gilt hierbei immer: Vergleichen! Jedoch sind die von uns angebotenen EU-Neuwagen meist besser ausgestattet, als die bekannten deutschen Fahrzeuge. Auch sollte beachtet werden, dass der Zusatz an Ausstattung bereits in unserem Preis inbegriffen ist, wodurch sie besonders profitieren!

Welche Garantiebedingungen haben EU-Neuwagen?

Für alle angebotenen EU-Fahrzeuge gilt die ganz normale Herstellergarantie von 2 Jahren. Diese Garantie gilt für alle EU-Bürger in der gesamten europäischen Union. Jeder Hersteller wurde dazu verpflichtet alle Fahrzeuge in allen europäischen Vertragswerkstätten zur Reparatur anzunehmen und alle Garantieleistungen, unabhängig ob EU-Fahrzeug oder nicht, anzunehmen.

Welche Unterlagen sind für die Zulassung eines EU-Wagens in Deutschland notwendig?

Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen, um das Fahrzeug in Ihrer örtlichen Zulassungsstelle anzumelden. Da alle EU-Fahrzeuge den gemeinsamen europäischen Normen genügen, können diese ohne weitere Umstände zugelassen werden. Hierzu bekommen Sie von uns das COC-Dokument (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs, das die europaweite Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bescheinigt.

Ihre Zulassungsstelle benötigt für die Zulassung des EU-Wagens insgesamt folgende Dokumente:
– die Originalrechnung
– das COC-Dokument (Certificate of Conformity)
– Personalausweis
– Einzugsermächtigung für die KFZ-Stuer
– Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers mittels der EVB-Nummer

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